Verträge sind eine wirksame rechtliche Vereinbarung zwischen mind. 2 Personen.
Das Nichtbefolgen von Verträgen kann zu Schadensersatzansprüchen kommen.
Sollte der Vertragsverfasser des Vertrags erhebliche Eingriffe in die Menschenrechte verankern oder gegen die guten Sitten verstoßen, so können diese als nichtig von einem Zivilrichter erklärt werden.
jeder Bürger ist nicht verpflichtet, einen Vergleich bei einer außergerichtlichen Einigung zuzustimmen.
In diesem Fall muss ein Gericht die Wirksamkeit des Vergleichs prüfen. Sollte ein Richter den Vergleich für Recht erkennen, muss dieser anerkannt werden.
Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.
Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.
Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigen steht. Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutende Anstrengungen sind auch zu berücksichtigen, ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat.
Der Schuldner kann die Leistung ferner verweigern, wenn er die Leistung persönlich zu erbringen hat und sie ihm unter Abwägung des seiner Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Gläubigers nicht zugemutet werden kann.
Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Dem Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Verbraucher haben das Recht, innerhalb von drei Tagen nach Übergabe einer Ware, ohne Angabe von Gründen, von ihrem Kaufvertrag zurückzutreten.
Die Frist für das Rückgaberecht beginnt mit der Übergabe der Sache / Ware an den Verbraucher.
Die Rückgabe der Ware erfolgt auf Kosten des Verbrauchers.
Die Rückzahlung des Kaufpreis erfolgt unverzüglich.
Das Rückgaberecht gilt nicht für Warden, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Notiz: Das Arbeitsrecht gilt nicht für illegale Organisationen!
Gegen den Arbeitnehmer können Disziplinarverfahren geführt werden.
Der Arbeitnehmer hat das Recht auf einen Anwalt
Gegen das Urteil des Disziplinarverfahrens kann innerhalb von zwei Wochen Widerspruch bei einem Gericht eingelegt werden.
Während eines Disziplinarverfahrens können die Beamten suspendiert werden.
Eine Kündigung kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
Kündigungen dürfen nicht ohne Grund erfolgen, es sei denn, dass eine staatliche Institution eine ganze Abteilung neu formt.
Gegen eine Kündigung kann innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden.
Ein Generalstaatsanwalt kann entscheiden, ob man wegen einer Straftat gekündigt wird.
Die Führungsebene der DoJ kann jederzeit ohne Angaben von Gründen, Mitglieder von allen staatlichen Institutionen suspendieren oder fristlos Kündigen.
Nach der Einstellung gibt es keine Kündigungsfrist von einer Woche, in der der Abeitnehmer ohne Grund gekündigt werden oder kündigen kann.
Gegen eine Kündigung in der Probezeit kann kein Widerspruch eingelegt werden.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, den Arbeitnehmer mit den grundlegenden Sachen innerhalb der Probezeit einzuweisen und über seine Rechte und Pflichten zu informieren.
EIn Dokument genügt vollkommen.
Eine Einstellung in staatlichen Organisationen ist nur dann möglich, wenn alle Akten verjährt sind.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Verletzen zum Ersatz des daraus entstehenden Sachadens verpflichtet.
Dem Geschädigten steht neben dem Ersatz des materiellen Schadens auch ein Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens, insbesondere auf Ersatz des Schmerzensgeldes zu, wenn die Verletzung seiner körperlichen Integrität oder seiner Gesundheit nachhaltig beeinträchtigt ist.
Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.
Der Besitzer kann die Herausgabe der Sache verweigern, wenn er oder der mittelbare Besitzer, von dem er sein Recht zum Besitz ableitet, dem Eigentümer gegenüber zur Überlassung des Besitzers an den Besitzer nicht befugt, so kann der Eigentümer von dem Besitzer die Herausgabe der Sache an den mittelbaren Besitzer oder, wenn dieser den Besitz nicht wieder übernehmen kann oder will, an sich selbst verlangen.
Der Besitzer einer Sache, die nach § 4 Abs. 01 Satz 4 durch Abtretung des Anspruchs auf Herausgabe veräußert worden ist, kann dem neuen Eigentümer die Einwendungen entgegensetzen, welchen ihm gegen den abgetretenen Anspruch zustehen.
Der Eigentümer einer Sache ist nicht berechtigt, die Einwirjung eines anderen auf die Sache zu verbieten, wenn die Einwirkung zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr notwendig und der drihende Sachaden gegenüber dem aus der Einwirkung dem Eigentümer entstehenden Schaden unverhältnismäßig groß ist. Der Eigentümer kann Ersatz des ihm entstehenden Schadens verlangen.