mindestens 5 Tatverdächtige in Gewahrsam
mindestens 3 identische Merkmale (selbe Kleidung in selber Farbe, Westen, Maske, Fahrzeug etc.)
Alle Tatverdächtigen haben die Tat als Kollektiv begangen
Akten werden angelegt unter einer kollektiven Strafakte
Die Akte wird wie folgt benannt:
Kollektivakte [TT.MM.JJJJ]
Tatort muss angegeben werden.
Beschreibung der Situation in mind. 3 Sätzen.
Eine Liste aller abgenommenen Gegenstände. (Die Menge muss nicht angegeben werden)
Eine Liste von Zeugen [mind. 1 Zeuge] .
Rechte vorgelesen von [DN-XX] im Beisein von [DN-XX].
Unterschrift mit Name und Dienstnummer.
Die komplette Akte muss im Staats Tablet einzusehen sein.
Die Akte muss vor Rechnungsstellung oder Inhaftierung angelegt und zugewiesen sein. Sollte diese im Nachhinein als ungültig erklärt werden, wird dies bei den Notizen vermerkt.
Die Akte muss nach der Inhaftierung aller Tatverdächtigen geschlossen werden.
Es muss angegeben werden, wer die Kollektiv-Akte genehmigt hat.
Alle von der Kollektiv-Akte betroffenen Tatverdächtigen müssen namentlich vermerkt werden.
Im Anschluss muss für alle genannten Beschuldigten eine Einzelakte unter folgender Berücksichtigung angelegt werden:
Die Kollektiv-Akte wird in die Einzelakte aller Beschuldigten hinterlegt (copy/paste).
Notizen dürfen für jeden Zweck benutzt werden, müssen aber eine Unterschrift enthalten. Jedoch darf die Notiz nicht dafür genutzt werden, um den Sachverhalt aus dem Inhalt zu korrigieren oder zu verbessern.