Eine Grenzkontrolle wird an den Grenzstationen von Los Santos durchgeführt.
Die Einsatzkräfte sind ohne dringenden Tatverdacht berechtigt, Personen, wie auch deren Fahrzeuge zu durchsuchen und ihre Personalien zu kontrollieren.
Dem Forderungen der zu kontrollierenden Personen, die Grenze nicht zu passieren und somit die Durchsuchung zu umgehen, darf nicht stattgegeben werden. Personen und deren Fahrzeuge, die sich in der Grenzkontrolle befinden, müssen durchsucht werden.
Beamten Fahrzeuge sind von dieser Regel ausgeschlossen, solange der Beamte das Fahrzeug fährt und keine Personen (ausgenommen Tatverdächtige) sich darin befinden.
Jegliche Weigerung der Personen wird als § 4 Abs. 01 StGB Behinderung von staatlichen Tätigkeiten gewertet und als diese bestraft. Sollte es dennoch in einer Grenzkontrolle zur Flucht kommen, so wird eine sofortige Fahndung aufgenommen und eine dementsprechende Akte verfasst.
Des Weiteren besteht an der Grenze für die Einsatzkräfte ein erhöhtes Risiko. Das ist den Einsatzkräftem ausdrücklich gestattet, Waffen sichtbar zur Eigensicherung am Körper zu tragen.
Das Umdrehen und Abdrehen von Fahrzeugen der Grenze ist nicht erlaubt, die gibt als § 4 Abs. 04 StGB Entziehung polizeilicher Maßnahmen. Demnach ist auf Tatverdacht ebenfalls erwogen, die Verfolgung aufzunehmen und eine Verkehrskontrolle einzuordnen.
Bei illegaler Überquerung einer staatlichen Grenze sind alle exekutiv Behörden dazu befugt, das Feuer zu eröffnen.
DIESES GESETZ TRITT ERST DANN IN KRAFT, WENN DIE GRENZEN ERBAUT WURDEN.