Sollte sich der ehemals Tatverdächtige für eine Stundung selbst erstellen, so ist ihm keine Haftstrafe aufzuerlegen, sondern lediglich die Stundung zu bewilligen.
Sollte der ehemals Tatverdächtige von der Exekutive aufgegriffen werden und von dieser festgestellt werden, dass die offene Rechnung(en) vorliegen, ergibt sich folgende Rechnung einer auszustellenden Haftstrafe:
$1.000 entspricht 10 Hafteinheiten
Dadurch entfällt die Rechnung nicht, sondern die zu verbringende Haftstrafe gilt als Aufschub. Nach der abgesessenen Haftstrafe hat er 7 Tage Zeit, die Rechnung zu bezahlen. In der Akte muss in ROT vermerkt sein, bis wann die Rechnung zu zahlen ist nach der Haft! Bei Zuwiderhandlungen erfolgt ein Disziplinarverfahren der jeweiligen Internen Abteilung.
Nach einer Ausstellung einer Rechnung gilt eine Zahlungsfrist von 7 Tagen.